Gesetzliche Pflicht zur ersten Hilfe

Das Bild zeigt fünf Helferinnen und Helfer, die wie zum gemeinsamen Schwur die Fäuste zusammenstecken.

Auf dieser Seite findest du Antworten auf rechtliche Fragen und zu Versicherungen beim Helfen.

Ist jemand in Gefahr oder in einer Notsituation? Dann ist es in Deutschland grundsätzlich so: Jeder hat die Pflicht, der Person so schnell wie möglich zu helfen. Wer nicht hilft, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ausnahmen sind: Du wärst beim Helfen selbst in erheblicher Gefahr. Oder du verletzt dabei wichtige andere Pflichten. Zum Beispiel müsstest du deine Kinder alleine lassen, du müsstest zum Helfen also deine elterliche Aufsichtspflicht verletzen.

Unfallversicherung

Hilfst du bei einem Unglücksfall oder einer Notlage? Oder rettest du einen Menschen aus einer erheblichen akuten Gefahr für seine Gesundheit? Dann bist du durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (PDF des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 57 Seiten, 0,5 MB). In Rheinland-Pfalz ist das die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Das gilt insbesondere für Ersthelferinnen und Ersthelfer. 

Hilfst du erst später – also zum Beispiel erst Wochen oder Monate nach Ende der unmittelbaren Gefahrenlage? Dann bist du in der Regel nicht abgesichert durch die Unfallversicherung.

Ausnahme ist: Du bist im Einsatz für eine Hilfsorganisation oder die Feuerwehr. Dann kannst du durch die Unfallversicherung geschützt sein.

Video: Rechtliches

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Krankenversicherung

Verletzt du dich beim Helfen oder wirst du krank und bist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, dann zahlt deine Krankenversicherung deine ärztliche Versorgung und Medikamente.

Haftung

Machst du beim Helfen aus Versehen etwas kaputt, haftest du dafür nicht. Ausnahme: Du handelst grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Wichtig ist auch: Melde dich vor deinem Einsatz bei den örtlichen Stellen, zum Beispiel der Gemeindeverwaltung oder der örtlichen Einsatzleitung. Lasse dich registrieren. Schreibe nach jedem Einsatz auf, wo und von wann bis wann du geholfen hast. Schreibe auch, was du gemacht hast. Bei Unfällen sei möglichst genau und nenne auch Zeuginnen oder Zeugen.

Und schließlich: Erteile keine Aufträge im Namen Dritter.


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